Mein Angebot

Als Mediatorin biete ich einen neutralen und geschützten Raum, um Blickwinkel zu erweitern, einen Perspektivenwechsel zu erfahren und Sprachlosigkeit zu beenden. Ich begleite Sie dabei, Ihre eigenverantwortliche und außergerichtliche Lösung zu finden. Als Juristin verfüge ich über das nötige Hintergrundwissen.

Die in der Mediation durch die Beteiligten erarbeitete Regelung kann einem vor Gericht geschlossenen Vergleich zugrunde gelegt werden, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden oder zu beenden. Als Mediatorin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die mir im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt werden.

Ich bin eingetragene Mediatorin auf der Liste des Justizministeriums i.S.d. Zivilrechts-Mediations-Gesetz.


FLAG – geförderten Familienmediation

Bei der FLAG – geförderten Familienmediation handelt es sich um eine Co-Mediation, die sich aus einer Juristin und einer Mediatorin aus dem psychosozialen Bereich zusammensetzt. Eine Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Co-Mediator*innen auf der Liste des Bundeskanzleramts angeführt sind. Ich bin gemeinsam mit den Co-Mediatorinnen Christine Reichhardt, BA (Sozialarbeiterin) und Mag.a Isolde Wagner auf der Liste der Mediator*innen Teams beim Bundeskanzleramt eingetragen.


Sprachen

Gerne führe ich die Mediation auch in den Sprachen Farsi und Englisch durch.

Online

Für die Zeit der Beschränkungen durch Covid-19 biete ich die Mediation auch über Zoom oder Skype an. Anfragen bitte vorweg telefonisch oder per Mail.

 

Rahmenbedingungen

Bei einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch kläre ich individuell mit Ihnen ab, ob Mediation der passende Weg für Sie ist.

Eine Sitzung dauert 60 Minuten - in der Regel werden 2 Sitzungen pro Termin empfohlen.

Die Höhe der Kosten wird individuell vereinbart (Sozialtarife und Förderungen möglich).

Im Rahmen einer FLAG – Familienmediation können abhängig von Ihrem Familieneinkommen die Kosten ganz oder teilweise vom Bundeskanzleramt übernommen werden.

Die Kosten bzw. der Selbstbehalt sind beim ersten Termin zu bezahlen.